Weitere Entscheidung unten: BFH, 13.07.1999

Rechtsprechung
   BFH, 13.07.1999 - VII B 259/98   

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https://dejure.org/1999,6697
BFH, 13.07.1999 - VII B 259/98 (https://dejure.org/1999,6697)
BFH, Entscheidung vom 13.07.1999 - VII B 259/98 (https://dejure.org/1999,6697)
BFH, Entscheidung vom 13. Juli 1999 - VII B 259/98 (https://dejure.org/1999,6697)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Vereinfachte Zollanmeldung - Totgebranntes Magnesit - Zollrechtlich freier Verkehr - Sammelzollanmeldung - Warenrechnung eines inländischen Lieferanten - Antidumpingzoll - Unterschreitung des Mindestpreises

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 115 Abs. 3 Satz 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 115 Abs. 2, 3
    Gundsätzliche Bedeutung der Rechtssache

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1999, 1633
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 07.05.1991 - C-69/89

    Nakajima All Precision / Rat

    Auszug aus BFH, 13.07.1999 - VII B 259/98
    Da der EuGH überdies zu mehreren Antidumpingverordnungen entschieden hat, daß der "Nettopreis frei Grenze der Gemeinschaft" anhand der festgelegten Kriterien für die Berechnung des Zollwertes (vgl. EuGH-Urteile vom 7. Mai 1991 Rs. C-69/89 --Nakajima/Rat--, EuGHE 1991, I-2069, 2196, und vom 29. Mai 1997 Rs. C-93/96 --ICT--, EuGHE 1997, I-2881) festzusetzen ist, hätte sich die Beschwerde mit dieser Rechtsprechung des EuGH auseinandersetzen und aufzeigen müssen, welche ungeklärten und rechtsgrundsätzlich bedeutsamen Fragen die Streitsache aufwirft und warum der Begriff "Nettopreis frei Grenze der Gemeinschaft" im Streitfall anders als in den vom EuGH entschiedenen Fällen auszulegen ist.
  • BFH, 12.11.1996 - III R 53/95

    Kinderfreibetrag für volljähriges behindertes Kind

    Auszug aus BFH, 13.07.1999 - VII B 259/98
    Insbesondere sind Ausführungen erforderlich, aus welchen Gründen, in welchem Umfang und von welcher Seite die Rechtsfrage umstritten ist (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Beschluß des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 4. Oktober 1996 VIII B 2/96, BFH/NV 1997, 411, m.w.N.).
  • BFH, 04.10.1996 - VIII B 2/96

    Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache

    Auszug aus BFH, 13.07.1999 - VII B 259/98
    Insbesondere sind Ausführungen erforderlich, aus welchen Gründen, in welchem Umfang und von welcher Seite die Rechtsfrage umstritten ist (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Beschluß des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 4. Oktober 1996 VIII B 2/96, BFH/NV 1997, 411, m.w.N.).
  • EuGH, 29.05.1997 - C-93/96

    ICT / Fazenda Pública

    Auszug aus BFH, 13.07.1999 - VII B 259/98
    Da der EuGH überdies zu mehreren Antidumpingverordnungen entschieden hat, daß der "Nettopreis frei Grenze der Gemeinschaft" anhand der festgelegten Kriterien für die Berechnung des Zollwertes (vgl. EuGH-Urteile vom 7. Mai 1991 Rs. C-69/89 --Nakajima/Rat--, EuGHE 1991, I-2069, 2196, und vom 29. Mai 1997 Rs. C-93/96 --ICT--, EuGHE 1997, I-2881) festzusetzen ist, hätte sich die Beschwerde mit dieser Rechtsprechung des EuGH auseinandersetzen und aufzeigen müssen, welche ungeklärten und rechtsgrundsätzlich bedeutsamen Fragen die Streitsache aufwirft und warum der Begriff "Nettopreis frei Grenze der Gemeinschaft" im Streitfall anders als in den vom EuGH entschiedenen Fällen auszulegen ist.
  • EuGH, 27.03.1990 - 189/88

    Cartorobica / Ministero delle finanze dello Stato

    Auszug aus BFH, 13.07.1999 - VII B 259/98
    Bereits im Jahr 1990 hat der EuGH (vgl. Urteil vom 27. März 1990 Rs. C-189/88 --Cartarobica SpA--, EuGHE 1990, I-1269) entschieden, daß der "Nettopreis frei Grenze der Gemeinschaft" dem bei der fraglichen Einfuhr tatsächlich gezahlten oder zu zahlenden Preis entspricht, einschließlich der bis zur Verbringung der Waren in das Zollgebiet der Gemeinschaft angefallenen Kosten und unter Ausschluß der auf diesem Gebiet fällig werdenden Zölle und Abgaben.
  • BFH, 10.08.1994 - II B 54/94

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache bei Erhebung einer

    Auszug aus BFH, 13.07.1999 - VII B 259/98
    Die Darlegung der Klärungsbedürftigkeit im Interesse der Allgemeinheit erfordert vielmehr, daß sich das HZA mit der einschlägigen höchstrichterlichen Rechtsprechung auseinandersetzt (vgl. BFH-Beschluß vom 10. August 1994 II B 54/94, BFH/NV 1995, 140) und darlegt, wieso diese Rechtsprechung nicht zu einer Klärung der Rechtsfrage geführt hat (BFH-Beschluß vom 23. Januar 1996 VIII B 57/95, BFH/NV 1996, 492).
  • BFH, 23.01.1996 - VIII B 57/95
    Auszug aus BFH, 13.07.1999 - VII B 259/98
    Die Darlegung der Klärungsbedürftigkeit im Interesse der Allgemeinheit erfordert vielmehr, daß sich das HZA mit der einschlägigen höchstrichterlichen Rechtsprechung auseinandersetzt (vgl. BFH-Beschluß vom 10. August 1994 II B 54/94, BFH/NV 1995, 140) und darlegt, wieso diese Rechtsprechung nicht zu einer Klärung der Rechtsfrage geführt hat (BFH-Beschluß vom 23. Januar 1996 VIII B 57/95, BFH/NV 1996, 492).
  • BFH, 16.11.1999 - VII R 95/98

    Spontanauskünfte im Bereich des Antidumpingzollrechts an Zollverwaltungen der

    Sie kann daher nicht von vornherein als unvertretbar angesehen werden, selbst wenn das FG Düsseldorf in einem späteren Urteil vom 29. Juli 1998 4 K 3608/97 Z (ZfZ 1998, 386; s. dazu auch Beschluß des erkennenden Senats vom 13. Juli 1999 VII B 259/98, zur Veröffentlichung in BFH/NV bestimmt) zum gegenteiligen Ergebnis kam und inzwischen die zuständigen Behörden ebenfalls eine andere Auffassung vertreten.
  • BFH, 16.11.1999 - VII R 96/98

    Außenprüfung - Feststellung - Vorhänge im Bereich des Antidumpingzollrechts -

    Sie kann daher nicht von vornherein als unvertretbar angesehen werden, selbst wenn das FG Düsseldorf in einem späteren Urteil vom 29. Juli 1998 4 K 3608/97 Z (ZfZ 1998, 386; s. dazu auch Beschluß des erkennenden Senats vom 13. Juli 1999 VII B 259/98, zur Veröffentlichung in BFH/NV bestimmt) zum gegenteiligen Ergebnis kam und inzwischen die zuständigen Behörden ebenfalls eine andere Auffassung vertreten.
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Rechtsprechung
   BFH, 13.07.1999 - VII B 64/99   

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https://dejure.org/1999,8537
BFH, 13.07.1999 - VII B 64/99 (https://dejure.org/1999,8537)
BFH, Entscheidung vom 13.07.1999 - VII B 64/99 (https://dejure.org/1999,8537)
BFH, Entscheidung vom 13. Juli 1999 - VII B 64/99 (https://dejure.org/1999,8537)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Erhöhung der Kraftfahrzeugsteuer - Kraftfahrzeugsteueränderungsbescheid - Beschwerdefrist - Beschwerdeschrift per Fax

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 3 Satz 1; ; FGO § 56; ; FGO § 56 Abs. 1; ; FGO § 56 Abs. 2 Satz 1; ; FGO § 56 Abs. 2 Satz 2; ; FGO § 56 Abs. 2 Satz 4

  • rechtsportal.de

    FGO § 56
    Wiedereinsetzungsfrist

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1999, 1633
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 06.04.1995 - VIII B 61/94

    Gewährung einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ohne besonderen Antrag

    Auszug aus BFH, 13.07.1999 - VII B 64/99
    Wiedereinsetzung ohne Antrag nach § 56 Abs. 2 Satz 4 FGO kann jedoch nur dann gewährt werden, wenn entweder innerhalb der Antragsfrist auch der Wiedereinsetzungsgrund geltend gemacht worden ist (Beschluß des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 1. Juni 1992 V B 57/92, BFH/NV 1993, 249) oder wenn dieser, weil offen- oder aktenkundig, dem Gericht ohnedies bekannt ist (Beschluß des BFH vom 6. April 1995 VIII B 61/94, BFH/NV 1996, 137).
  • BGH, 12.07.1994 - X ZB 15/94

    Versäumung der Berufungsbegründungsfrist durch Übermittlung an den falschen

    Auszug aus BFH, 13.07.1999 - VII B 64/99
    Diese Frist beginnt an dem Tag, an dem der Kläger erkannte, daß die Frist infolge Nichterreichbarkeit des FG mittels Telefax versäumt war (vgl. Beschluß des Bundesgerichtshofs vom 12. Juli 1994 X ZB 15/94, Versicherungsrecht 1995, 317).
  • BFH, 01.06.1992 - V B 57/92

    Frist für einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Auszug aus BFH, 13.07.1999 - VII B 64/99
    Wiedereinsetzung ohne Antrag nach § 56 Abs. 2 Satz 4 FGO kann jedoch nur dann gewährt werden, wenn entweder innerhalb der Antragsfrist auch der Wiedereinsetzungsgrund geltend gemacht worden ist (Beschluß des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 1. Juni 1992 V B 57/92, BFH/NV 1993, 249) oder wenn dieser, weil offen- oder aktenkundig, dem Gericht ohnedies bekannt ist (Beschluß des BFH vom 6. April 1995 VIII B 61/94, BFH/NV 1996, 137).
  • BFH, 27.05.2008 - I R 11/08

    Beginn der Revisionsbegründungsfrist nach Gerichtsbescheid - Wiedereinsetzung bei

    Ohne entsprechende Angaben kann eine Wiedereinsetzung nur dann gewährt werden, wenn die Gründe für die Fristversäumnis offenkundig oder gerichtsbekannt sind und diese Gründe die Versäumung der Frist als unverschuldet erscheinen lassen (BFH-Beschlüsse vom 23. August 1996 VIII B 26/95, BFH/NV 1997, 240; vom 13. Juli 1999 VII B 64/99, BFH/NV 1999, 1633, 1634, m.w.N.); daran fehlt es im Streitfall ebenfalls.
  • BFH, 07.01.2004 - X R 38/03

    Darlegung der Gründe für eine Wiedereinsetzung innerhalb der Antragsfrist

    Ist dies nicht geschehen, kann Wiedereinsetzung nur gewährt werden, wenn der Wiedereinsetzungsgrund gerichtsbekannt oder offenkundig ist (BFH-Beschlüsse vom 13. Juli 1999 VII B 64/99, BFH/NV 1999, 1633; vom 3. Juli 2000 VI B 223/99, BFH/NV 2000, 1491; Gräber/Koch, Finanzgerichtsordnung, § 56 Rz. 48).
  • BFH, 30.04.2001 - XI B 127/00

    Voraussetzungen der Zulässigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde; Offenkundigkeit

    Einer besonderen Antragstellung, Begründung oder Glaubhaftmachung bedurfte es im Streitfall nicht, denn der Wiedereinsetzungsgrund ist offenkundig (vgl. z.B. Gräber/Koch, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., § 56 Rdnr. 58; z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 13. Juli 1999 VII B 64/99, BFH/NV 1999, 1633):.
  • FG Nürnberg, 04.04.2017 - 1 K 1200/16

    Schätzung der Besteuerungsgrundlagen wegen Nichtabgabe der

    Die Antragsfrist beginnt mit dem Wegfall des Hindernisses, d.h. mit dem Zeitpunkt, in dem die Ursache der Verhinderung behoben oder das Fortbestehen des Hindernisses nicht mehr unverschuldet ist (z.B. BFH VII B 64/99, BFH/NV 1999, 1633).
  • FG München, 13.06.2022 - 7 K 2347/21

    Feststellung der Besteuerungsgrundlagen gem. §§ 27, 28 und § 38 KStG

    bb) Die Antragsfrist beginnt mit dem Wegfall des Hindernisses, d.h. mit dem Zeitpunkt, in dem die Ursache der Verhinderung behoben oder das Fortbestehen des Hindernisses nicht mehr unverschuldet ist (z.B. BFH VII B 64/99, BFH/NV 1999, 1633).
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